So lässt du dich als Nachrichtenherausgeber von der Richtlinie für politische Inhalte freistellen
Gemäß unserer Richtlinie für politische Inhalte können Nachrichtenherausgeber, die die folgenden Kriterien erfüllen, Anzeigen schalten, die sich auf politische Inhalte, Kandidat*innen, politische Parteien oder gewählte bzw. ernannte Regierungsbeamt*innen beziehen. Diese Anzeigen dürfen jedoch keine Stellungnahmen für oder gegen die genannten Themen enthalten.
- Auf ihrer Website sind Kontaktinformationen verfügbar.
- Auf ihrer Website ist eine Impressum-Seite verfügbar.
- Dedizierte Informationen über Reporter*innen/redaktionelle Mitarbeiter*innen sind auf ihrer Website verfügbar.
- Für die Publikation steht auf ihrer Website ein durchsuchbares Archiv zur Verfügung.
- Die Publikation ist keine in erster Linie durch Kund*innen generierte oder aggregierte Content-Plattform.
- Die Publikation widmet sich der Veröffentlichung von Nachrichten.
- Die Publikation engagiert sich nicht speziell für ein einziges Thema.
- Die Website der Publikation erfüllt eine der folgenden Anforderungen:
- Für globale Werbung muss die Website der Publikation monatlich mindestens 3 Millionen eindeutige Besucher*innen weltweit aufweisen.
- Für Werbung innerhalb eines bestimmten Landes muss die Website der Publikation monatlich mindestens 100.000 eindeutige Besucher*innen aufweisen.
Nachrichtenherausgeber müssen sich selbst identifizieren und die obigen Kriterien erfüllen, damit diese Ausnahme gilt.
Der Status einer Organisation als Nachrichtenherausgeber basiert allein auf den in dieser Richtlinie beschriebenen Kriterien und heißt nicht, dass X die Ansichten dieser Organisation unterstützt.
Nachrichtenherausgeber unterliegen weiterhin den Richtlinien für X Ads, u. a. dem Verbot der Interessenvertretung für oder gegen politische Inhalte. X kann die Freistellung eines Nachrichtenherausgebers jederzeit widerrufen, wenn er gegen die Richtlinien für X Ads, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die X Regeln verstößt.
Erste Schritte
Stelle zunächst hier einen Antrag. Beachte, dass du für die Freistellung einen Werbekunden-Account haben musst.
Was benötige ich für die Freistellung?
Organisationen, die eine Freistellung beantragen, müssen Links zu folgenden Informationen angeben:
- Website
- Link zu Kontaktinformationen
- Link zur Impressum-Seite
- Link zu dedizierten Reporter*innen/redaktionellen Mitarbeiter*innen
- Link zum durchsuchbaren Archiv
Nachrichtenherausgeber müssen einen Nachweis über die monatlichen eindeutigen Besucher*innen auf ihrer Website in den Märkten vorlegen, in denen sie Werbung treiben möchten.
Alle Nachrichtenherausgeber, die eine Freistellung beantragen, müssen einen oder mehrere @Nutzernamen angeben, von denen aus sie Anzeigen zu politischen Inhalten schalten möchten. Nachrichtenherausgeber können @Nutzernamen für verbundene Reporter und Journalisten einsenden.
Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für eingereichte @Nutzernamen?
@Nutzernamen, die mit dem zertifizierten Ads-Account verknüpft sind, müssen alle allgemeinen Richtlinien für X Ads einhalten und außerdem die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Profilfoto, Header-Foto und Website müssen der Onlineversion des @Nutzernamens entsprechen.
- Die Biografie muss eine Website mit gültigen Kontaktinformationen enthalten.
- Wenn der @Nutzername nicht mit der zertifizierten Rechtsperson in Zusammenhang steht, muss die Biografie die folgende Klausel beinhalten: „Owned by [zertifizierter Name der Rechtsperson]“ bzw. „Eigentum von [zertifizierter Name der Rechtsperson]“.
- Sie müssen die X Regeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.
Die @Nutzernamen verbundener Reporter/Journalisten müssen außerdem die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Das Profil enthält den Namen des Journalisten/Herausgebers.
- Die Biografie weist auf seine Zugehörigkeit zum Nachrichtenherausgeber hin und enthält einen Link zur Website der Publikation.
- Die Biografie gibt an, dass es sich um einen Reporter/Journalisten handelt.
- Der Reporter/Journalist muss auf der Website seiner übergeordneten Organisation aufgeführt sein.
Was passiert, nachdem ich die Freistellung beantragt habe?
Nach Abschluss und Prüfung des Antrags benachrichtigen wir dich, wenn die angegebenen @Nutzernamen die Kriterien und Anforderungen wie oben beschrieben erfüllen. Nach dem Abschluss des Prozesses kannst du von berechtigten @Nutzernamen aus für politische Inhalte werben, ohne zusätzliche Anforderungen erfüllen zu müssen. Organisationen ohne Freistellung können hier die Zertifizierung beantragen.
Hast du Fragen?
Besuche unsere Seite mit häufig gestellten Fragen zur Richtlinie für politische Inhalte.