Anzeigenrichtlinie: Richtlinie zur Markensicherheit
Über das Dropdown-Menü rechts unten auf dieser Seite kannst du verfügbare Übersetzungen des Artikels aufrufen. Die Übersetzungen stellen wir aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit zur Verfügung. Der Inhalt unserer Richtlinien bleibt davon unberührt. Es gilt stets die englische Version. Auch im Falle von Unstimmigkeiten zwischen Übersetzung und englischer Version ist die englische Version die maßgebliche Fassung.
Was beinhaltet die Richtlinie?
Unsere Richtlinie zur Markensicherheit baut auf der Grundlage der X Regeln auf und soll ein sicheres Werbeerlebnis für alle Nutzer*innen und Marken fördern. Diese Richtlinie informiert über den Kontext, in dem wir Anzeigen schalten, und beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:
- Nicht jugendfreie Inhalte sexueller Natur
- Urheberrecht und Marken
- Hasserfüllte oder extreme Inhalte
- Anstößige und beleidigende Sprache
- Beschränkte und illegale Produkte und Dienstleistungen
- Sensible Inhalte
- Spam, täuschende und schädliche Inhalte
- Gewalttätige, anstößige oder drastische Inhalte
Unsere Richtlinien zur Markensicherheit fließen außerdem in die Anzeigenplatzierung auf X ein, aber wir verfügen auch über Werberichtlinien, die zulässige Inhalte in Anzeigen und das Verhalten von Werbekunden auf X regeln. Hier erfährst du mehr über unsere Richtlinien für Anzeigen.
Wie wirkt sich diese Richtlinie auf Inhalte aus, die durch Amplify Pre-Roll monetarisiert werden?
Die Richtlinien, die in den folgenden Kategorien umrissen werden, beinhalten Beispiele für Inhalte, die nicht für eine Monetarisierung durch das Amplify Pre-Roll Publisher Programm in Frage kommen. Diese Richtlinien gelten für alle Aspekte von monetarisierten Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf post-Text, Videoinhalte, Audio und Untertitel.
Nicht jugendfreie Inhalte sexueller Natur
Inhalte, deren Schwerpunkt als erwachsen oder provokativ angesehen wird, sexuell anregend sind oder Nacktheit beinhalten, sind nicht für die Monetarisierung durch Amplify Pre-Roll geeignet.
Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
- Darstellungen oder Beschreibungen von sexuellen Handlungen, Geschlechtsorganen, Sexspielzeugen und sexuellen Körperflüssigkeiten
- Sexuell suggestive Inhalte
- Inhalte in Bezug auf Escortservices und Prostitution
- Dating-Websites, die den Fokus auf Sex legen
- Teilweise oder vollständige Nacktheit
- Nicht jugendfreie Websites und Services wie Erotika, Pornografie usw.
- Sexuell explizite Kleidung und Accessoires
- Dienstleistungen zur sexuellen Verbesserung
Urheberrecht und Marken
Inhalte, die möglicherweise gegen die geistigen Eigentumsrechte anderer verstoßen oder die den Verkauf gefälschter Waren bewerben, kommen nicht für eine Monetarisierung in Betracht.
Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
- Unbefugte Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten
- Services, die technische Kopierschutzmaßnahmen umgehen
- Irreführende Inhalte zur Markenzugehörigkeit
- Förderung oder Verkauf von gefälschten Waren oder unbefugtem Zugriff auf digitale Waren
Hasserfüllte oder extreme Inhalte
Inhalte, die als polarisierend oder aufrührerisch eingestuft werden können, kommen nicht für eine Monetarisierung in Betracht.
Inhalte, die eine Person oder Gruppe aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Kaste, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Religionszugehörigkeit, Alter, Behinderung, Gesundheitszustand oder genetischer Erkrankung, Veteranenstatus, Flüchtlingsstatus oder Immigrantenstatus belästigen, beschämen oder beleidigen, kommen nicht für eine Monetarisierung in Betracht.
Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
- Formulierungen, die eine Person oder Gruppe, die zu einer geschützten Klasse gehört, erniedrigen, degradieren, bedrohen oder einschüchtern soll
- Inhalte, die Organisationen, Gruppen oder Personen, die hasserfüllte, kriminelle oder terroristische Inhalte fördern, ihrerseits fördern, glorifizieren oder anderweitig mit ihnen verknüpft sind
Die obigen Richtlinien gelten auch für Inhalte in einem aktuellem Nachrichtenkontext.
Anstößige oder beleidigende Sprache
Anstößige Formulierungen oder solche, die andere beleidigen sollen, kommen nicht zur Monetarisierung in Frage.
Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
- Unzensierte Schimpfwörter
- Exzessive zensierte Schimpfwörter
Die Monetarisierung wird von Inhalten entfernt, die zensierte Schimpfwörter enthalten, unabhängig davon, mit welcher Absicht sie verwendet wurden.
Beschränkte und illegale Produkte und Services
Inhalte, die sich auf illegale oder beschränkte Produkte und Dienstleistungen konzentrieren, kommen zur Monetarisierung nicht in Frage.
Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
- Drogen und/oder Drogenzubehör
- Tabak und zugehörige Produkte
- Alkohol
- Glücksspiel
- Verkauf von Waffen und Munition
- Werbung für oder Verkauf von Produkten von gefährdeten Arten
Die obigen Richtlinien gelten auch für Inhalte in einem aktuellem Nachrichtenkontext.
Sensible Inhalte
Inhalte, die sich auf sensible Ereignisse konzentrieren, sie darstellen oder diskutieren, kommen zur Monetarisierung nicht in Frage.
Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
- Naturkatastrophen
- Erwähnung von Todesfällen (u. a. Tod bekannter Persönlichkeiten)
- Politische Aufstände
- Terroranschläge oder andere Ereignisse mit zahlreichen Opfern
- Förderung oder Verherrlichung von Selbstverletzung oder Essstörungen
Die obigen Richtlinien gelten auch für Inhalte in einem aktuellem Nachrichtenkontext, u. a. in Bezug auf zeitlich sensible Geschehnisse und tragische Ereignisse im wirklichen Leben. Darüber hinaus sind Inhalte, die nach den X Regeln als falsch oder irreführend gelten, nicht für die Monetarisierung geeignet.
Spam, täuschende und schädliche Inhalte
Alle Publisher, die über das Amplify Publisher Programm monetarisieren, müssen die Regeln und Richtlinien von X zu Plattformmanipulation und Spam einhalten.
Gewalttätige, anstößige und grafisch dargestellte Inhalte
Inhalte, die als gewaltsam, grauenvoll, blutig oder schockierend einzustufen sind, kommen nicht für eine Monetarisierung in Betracht. Darunter fallen auch Diskussionen/Bilder in einem aktuellen Nachrichtenkontext und zufällige Abbildungen von Gewalt und/oder Tod.
Die obigen Richtlinien zu gewaltsamen, beleidigenden und verstörenden Inhalten müssen bei der Monetarisierung aller Inhalte beachtet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Kategorien:
- Fantasy und fiktive Gewalt
- Anstößiges/vulgäres Verhalten, u. a. offensichtliche Trunkenheit
- Pädagogische und wissenschaftliche Bilder
- Gewalttätige Videospiele (Spiele mit Zerstückelungen, grafischen Kopfschüssen, Blutspritzern und „Hack-and-Slash“-Action) sind nicht für die Monetarisierung durch Amplify Pre-Roll geeignet
- Tipp: Wir empfehlen, sofern möglich, bei der Monetarisierung über das Amplify Pre-Roll Programm Bluteffekte im Spiel abzuschalten
- Tiere, einschließlich Inhalte, in denen die Schädigung von Tieren dargestellt oder diskutiert wird
- Nutzung von Waffen oder Munition
Speziell in Bezug auf die Monetarisierung durch das Amplify Pre-Roll Publisher Programm kommen u.a. die folgenden Videoformate und Inhalte nicht für die Monetarisierung in Betracht:
- Kurze Schleifenvideos, die das gleiche Segment mehrmals anzeigen.
- Darunter fallen GIFs, Diashows von Bildern, Strobe-Bilder und statische Videos ohne Bewegung.
- Kurze, zugeschnittene Segmente, die in übertriebenem Maße hochgeladen, veröffentlicht und monetarisiert werden.
- Gesprochene posts und Audioaufnahmen ohne Video/Bildmaterial.
Hier findest du weitere Hinweise zum Amplify Pre-Roll Publisher Programm, einschließlich der Kriterien für die Account-Zulassung und Informationen darüber, wie diese Richtlinien durchgesetzt werden.